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Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG für 2020 bleibt stabil
| Für über 1,2 Millionen VBG-Mitgliedsunternehmen bleibt der Beitragsfuß 2020 stabil gegenüber dem Vorjahr. Zur Entlastung ihrer Mitgliedsunternehmen aufgrund der Coronavirus-Pandemie bietet die VBG Zahlungserleichterungen, wie Stundung und Ratenzahlung, für die fälligen Beiträge an. |
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 4,60 EUR (2019: 4,60 EUR). Die VBG als wesentlicher Teil der sozialen Sicherung finanziert mit dem Beitrag ihrer Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die VBG erwirtschaftet keine Gewinne und legt nach dem gesetzlich geregelten System der nachträglichen Umlagefinanzierung am Ende eines Kalenderjahres die Aufwendungen in Form von Beiträgen auf alle Mitgliedsunternehmen um.
Zur Entlastung ihrer Mitgliedsunternehmen aufgrund der Coronavirus-Pandemie bietet die VBG Zahlungserleichterungen, wie Stundung und Ratenzahlung, für die fälligen Beiträge an.
Unabhängig davon gilt für zahlreiche Kleinunternehmen weiterhin der unveränderte Mindestbeitrag von 48 EUR pro Jahr.
Die VBG-Mitgliedsunternehmen erhalten ab April ihre Beitragsrechnungen für das Jahr 2020 per Post. Nähere Informationen erhalten die Unternehmen mit dem Beitragsbescheid und auf www.vbg.de/zahlungserleichterungen.
Weiterführender Hinweis
- Weitere Informationen zum VBG-Beitrag befinden sich auf der VBG-Webseite: www.vbg.de/beitrag.