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Beitragsfuß zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG bleibt stabil
| Für über 1,1 Millionen VBG-Mitgliedsunternehmen bleibt der Beitragsfuß 2018 stabil gegenüber dem Vorjahr. |
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 3,90 EUR (2017: 3,90 EUR). Die vorausschauende Finanzplanung der VBG hat diese Entscheidung noch einmal ermöglicht. Für das Jahr 2019 müssen die Unternehmen wegen der konjunkturellen Eintrübung und steigenden Kosten mit einem deutlich höheren Beitragsfuß rechnen. Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag, dieser liegt derzeit bei 48 EUR pro Jahr.
Die VBG finanziert durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die Kundinnen und Kunden der VBG zahlen jedoch nur so viel wie nötig. Nach Ende eines Kalenderjahres legt die VBG die Aufwendungen auf alle Beitragspflichtigen um. Der Beitrag wird nach der gemeldeten Entgeltsumme, nach der Gefahrklasse des Unternehmens und dem Beitragsfuß berechnet.
Der Jahresbeitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für 2018 3,40 EUR, 2019 ist eine Anpassung auf 3,50 EUR je Versicherungsverhältnis notwendig.
Lastenverteilung: Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,1066 EUR je 1.000 EUR Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2018 ein Freibetrag von 219.500 EUR Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3447 EUR je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.
Quelle | www.vbg.de