· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Kalte Progression: Jetzt Gegenmaßnahmen für 2014 ergreifen
| Eigentlich hat die Bundesregierung versprochen, dass es in der kommenden Legislaturperiode keine Steuererhöhungen gibt. Die wird es aber geben, weil die Bundesregierung der kalten Progression keinen Einhalt gebietet. Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zufolge wird das den Steuerzahlern bis ins Jahr 2017 Mehrbelastungen von rund 17,5 Mrd. EUR bescheren. Wer kann, sollte deshalb gegensteuern. |
Von kalter Progression spricht man, wenn ArbN bei einer Gehaltserhöhung in einen höheren Steuertarif rutschen, obwohl sich ihr Realeinkommen inflationsbedingt gar nicht erhöht hat. Betroffen sind Steuerzahler,
- bei denen im Jahr 2014 eine Tantiemezahlung ansteht,
- die im Jahr 2014 eine Gehaltserhöhung erwarten oder die
- nach einem Jobwechsel ein höheres Gehalt beziehen.
Für sie alle lohnt es sich, statt auf klassischen Arbeitslohn auf Gehaltsextras oder auf eine Gehaltsumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge zu setzen.
PRAXISHINWEIS | Viele ArbG mauern bei Gehaltsextras, weil das Lohnbüro das bisher nicht auf dem Plan hatte. Hier hilft es, wenn sich ArbG, Mitarbeiter und Steuerberater an einen Tisch setzen, um Strategien gegen zu hohe Abgaben zu entwickeln. ArbG sollte vor allem überzeugen, dass sie sich bei den meisten Gehaltsextras den Anteil an den Sozialabgaben sparen. |