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  • · Nachricht · Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Ab 2025 gilt bei der eAU das erweiterte Meldeverfahren

    | Bereits seit 2023 hat die eAU die bisherige papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst. Nun kommen weitere Änderungen zum 1.1.25 dazu. |

     

    Zum 1.1.25 wird das eAU-Verfahren weiterentwickelt. Es stehen folgende Neuerungen an:

     

    • Vorsorge- und Rehazeiten werden in das eAU-Verfahren integriert,
    • tatsächliches Entlassdatum aus einer stationären Krankenhausbehandlung wird proaktiv gemeldet, ohne dass der ArbG das Datum erneut anfordert (wenn zuvor ein voraussichtliches Entlassdatum gemeldet wurde),
    • teilstationäre Krankenhausbehandlungen werden ohne Aufnahme- und Entlassdatum gemeldet,
    • privatärztlich oder von einem ausländischen Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit, wenn diese der Krankenkasse nachgewiesen wurde,
    • AU-Daten werden bei einem Wechsel der Krankenkasse an die neu zuständige Krankenkasse weitergeleitet, wenn die AU über den Wechselzeitpunkt hinaus besteht,
    • stornierte AU-Daten werden berichtigt (z. B. bei Beanstandungen), der ArbG erhält aktiv eine Rückmeldung mit den berichtigten Daten.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2024 | Seite 200 | ID 50243872