· Nachricht · Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab 2025 gilt bei der eAU das erweiterte Meldeverfahren
| Bereits seit 2023 hat die eAU die bisherige papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst. Nun kommen weitere Änderungen zum 1.1.25 dazu. |
Zum 1.1.25 wird das eAU-Verfahren weiterentwickelt. Es stehen folgende Neuerungen an:
- Vorsorge- und Rehazeiten werden in das eAU-Verfahren integriert,
- tatsächliches Entlassdatum aus einer stationären Krankenhausbehandlung wird proaktiv gemeldet, ohne dass der ArbG das Datum erneut anfordert (wenn zuvor ein voraussichtliches Entlassdatum gemeldet wurde),
- teilstationäre Krankenhausbehandlungen werden ohne Aufnahme- und Entlassdatum gemeldet,
- privatärztlich oder von einem ausländischen Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit, wenn diese der Krankenkasse nachgewiesen wurde,
- AU-Daten werden bei einem Wechsel der Krankenkasse an die neu zuständige Krankenkasse weitergeleitet, wenn die AU über den Wechselzeitpunkt hinaus besteht,
- stornierte AU-Daten werden berichtigt (z. B. bei Beanstandungen), der ArbG erhält aktiv eine Rückmeldung mit den berichtigten Daten.
Quelle: Ausgabe 12 / 2024 | Seite 200 | ID 50243872