Arbeitshilfe / Maßnahmen nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards |
Besondere technische Maßnahmen |
Arbeitsplatzgestaltung | - Ausreichend Abstand (mindestens 1,5 m)
- Transparente Abtrennungen bei Publikumsverkehr und bei Arbeitsplätzen ohne ausreichenden Schutzabstand
- Büroarbeit im Homeoffice. Ansonsten: Mehrfachbelegungen vermeiden/für ausreichend Schutzabstand sorgen
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Sanitär- und Pausenräume, Kantinen | - Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung stellen
- Reinigungsintervalle anpassen
- Pausenräume/Kantinen: Ausreichenden Abstand sicherstellen, keine Warteschlangen bei Essens- und Geschirrrückgabe und Kasse entstehen lassen
- Ultima Ratio: Schließung von Kantinen
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Lüften | |
Baustellen, Landwirtschaft, Außen- und Lieferdienst, Transporte und Fahrten innerhalb des Betriebs | - Kleine, feste Teams (z. B. 2 bis 3 Personen) bilden
- Wechselnde Kontakte innerhalb Betriebsangehörigkeit bei Fahrten/Arbeits-einsätzen reduzieren
- Handhygiene in der Nähe der Arbeitsplätze schaffen
- In Firmenfahrzeugen zusätzliche Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion mit Papiertüchern und Müllbeuteln
- Innenräume der Firmenfahrzeuge regelmäßig reinigen
- Fahrten zur Materialbeschaffung reduzieren
- Tourenplanungen beschränken
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Sammelunterkünfte | - Kleine, feste Teams festlegen, die auch zusammenarbeiten. Diesen Teams nach Möglichkeit eigene Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung stellen (Sanitärräume, Küchen, Gemeinschaftsräume)
- Einzelbelegung von Schlafräumen
- Mehrfachbelegung nur bei Partnern bzw. engen Familienangehörigen
- Waschmaschinen/regelmäßigen Wäschedienst organisieren
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Homeoffice | - Nach Möglichkeit Homeoffice, wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen vorliegen würden
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Dienstreisen/Meetings | - Reduzieren auf das absolute Minimum
- Alternativen: Telefon- oder Videokonferenzen
- Wenn Präsenzveranstaltung: Ausreichender Abstand zwischen Teilnehmern
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Besondere organisatorische Maßnahmen |
Schutzabstände | - Bei Verkehrswegen (Treppen, Türen, Aufzüge) für ausreichenden Abstand sorgen
- Bei Personenansammlungen (Zeiterfassung, Kantinen, Ausgabestellen, Aufzüge): Schutzabstände durch Klebeband markieren
- Zusammenarbeit Beschäftigter, z. B. bei Montage: auf Mindestabstand achten, ansonsten alternative Maßnahmen (Mund-Nase-Abdeckungen)
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Arbeitsmittel/Werkzeuge | - Personenbezogen verwenden
- Regelmäßige Reinigung vor Übergabe an andere Personen
- Anderenfalls: Schutzhandschuhe
- Tragzeitbegrenzungen und andere Dispositionen (Allergien) der ArbN beachten
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Arbeitszeit/Pausen | - Belegungsdichte verringern (Für zeitliche Entzerrung sorgen, z. B. versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Schichtbetrieb)
- Auf Verringerung von Personenkontakten bei Schichtplänen achten
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Arbeitsbekleidung und PSA | - Nur personenbezogene Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung
- Trennung von der Alltagskleidung
- Regelmäßige Reinigung sicherstellen
- Nach Möglichkeit: An- und Ausziehen der Arbeitsbekleidung zuhause
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Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände | - Auf ein Minimum beschränken
- Kontaktdaten betriebsfremder Personen sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens der Arbeitsstätte/des Betriebsgeländes möglichst dokumentieren
- Betriebsfremde Personen müssen zusätzlich über Maßnahmen informiert werden, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV-2 gelten
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Bei Verdachtsfällen | - Rasche Aufklärung von Verdachtsfällen (Fieber, Husten, Atemnot) ermöglichen = z. B. durch kontaktlose Fiebermessung im Betrieb
- ArbN mit Symptomen auffordern, Betriebsgelände umgehend zu verlassen bzw. zu Hause zu bleiben
- Bis ärztliche Abklärung erfolgt, ist von AU auszugehen
- ArbN sollten sich an Gesundheitsamt oder Arzt wenden
- ArbG sollte im betrieblichen Pandemieplan Regelungen treffen, um bei bestätigten Infektionen andere ArbN/Kunden zu informieren
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Psychische Belastungen minimieren | - Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen (Belastung der ArbN durch Auseinandersetzungen mit Kunden, hohe Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen etc.)
- Geeignete Maßnahmen ergreifen
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Besondere personenbezogene Maßnahmen |
Mund-Nase-Schutz und PSA | - In bes. gefährdeten Arbeitsbereichen: bei unvermeidbarem Kontakt und nicht einhaltbaren Schutzabständen PSA zur Verfügung stellen
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Unterweisung und aktive Kommunikation | - Kommunikation über Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellen
- Unterweisungen der Führungskräfte
- Einheitliche Ansprechpartner benennen
- Hinweise verständlich machen (Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierung)
- Auf Einhaltung persönlicher und organisatorischer Hygieneregeln (Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“, Handhygiene, PSA) hinweisen
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Arbeitsmedizinische Vorsorge/Schutz bes. gefährdeter Personen | - Arbeitsmedizinische Vorsorge (auch telefonisch)/Beratung durch Betriebsarzt
- Bei Empfehlung des Betriebsarztes zum Tätigkeitswechsel: ArbG erfährt nur davon, wenn ausdrückliche Einwilligung des ArbN vorliegt
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