· Fachbeitrag · Datenschutz
Dokumentieren Sie schon oder arbeiten Sie noch? Die neue Dokumentationspflicht nach der DS-GVO
von RAin Heike Mareck, Dortmund
| Etwa 15 Wochen ‒ dann tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Stichtag: 25.5.18. Viele Unternehmen haben noch Schwierigkeiten, die DS-GVO rechtzeitig umzusetzen. Die Pflicht zur Dokumentation ist dabei eines der zentralen Themen. |
1. Die DS-GVO in aller Kürze
Die DS-GVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Der Unternehmenssitz ist dabei unerheblich. Es gilt das Marktort-Prinzip: Sobald Unternehmen sich mit ihren Angeboten an EU-Bürger wenden, unterliegen sie der DS-GVO und müssen ihre Verarbeitungsprozesse an die neuen Rahmenbedingungen anpassen. Durch Einführung der DS-GVO musste auch das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überarbeitet werden. Dieses tritt daher ebenfalls am 25.5.18 neu in Kraft.
Für das Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten gelten künftig strengere Richtlinien in Bezug auf Rechtmäßigkeit, Zweckbindung und Richtigkeit. Zudem erhalten knapp 512 Mio. EU-Bürger erweiterte Rechte zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten:
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