· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Änderungen bei Minijobs von DGB und CDU gefordert
| Rund 4,9 Mio. ArbN in Deutschland sind ausschließlich in sogenannten „Minijobs“ mit Verdiensten bis zu 400 EUR monatlich tätig. Die Bundesregierung plant in einem Gesetzesentwurf die Heraufsetzung der Verdienstgrenze auf 450 EUR. Darüber hinaus stellte der DGB ein Konzept zur „Neuregelung von Kleinstarbeitsverhältnissen“ vor. Auch die CDU und die SPD-Fraktionen planen Verbesserungen insbesondere bei der rentenrechtlichen Absicherung von Minijobs. |
Dabei will der DGB geringfügig entlohnte Arbeit in echte Teilzeitbeschäftigung umwandeln. Hierbei soll in einer Gleitzone des Verdienstes von bis zu 800 EUR monatlich der ArbG den Großteil der Sozialabgaben tragen. So sollen Fehlanreize zur Aufspaltung von regulären Arbeitsplätzen, zum Lohndumping und steuerlichen Anreize für die ArbG bei der Vergabe von Minijobs vermieden werden.
Der CDU-Politiker Peter Weiß kündigte an, die Bundesregierung plane eine deutliche Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung der Minijobs, um durch eine Rentenversicherungspflicht wie bei allen anderen Beschäftigten zu vermeiden, dass die geringfügig Beschäftigten im Alter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen seien.
Auch die SPD-Fraktion bereitet einen Gesetzesentwurf vor, der eine Verbesserung der Situation der Minijobber und ein Zurückdrängen der geringfügigen Beschäftigung vorsieht.