· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Was ändert sich 2016 in der Arbeitsmarktpolitik?
| Auch der Beginn des Jahres 2016 bringt für den Arbeitsrechtler einige Gesetzesänderungen und Neuerungen. Hier ein kurzer Überblick über die Wichtigsten. |
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt einheitlich für das Bundesgebiet. Das bedeutet, es gibt keine verschiedenen Werte für West- und Ostdeutschland. Diese Grenze erhöhte sich zum 1.1.16 von bisher 54.900 EUR auf 56.250 EUR. Auf den Monat gerechnet liegt die Grenze damit bei 4.687 EUR. ArbN, die im Jahr mehr als 56.250 EUR bzw. im Monat mehr als 4.687 EUR verdienen, entscheiden selbst, ob sie bei einer der gesetzlichen Krankenkassen bleiben oder sich privat versichern.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV stieg zum 1.1.16 von bisher 49.500 EUR pro Jahr auf 50.850 EUR jährlich bzw. von bisher 4.125 EUR monatlich auf 4.237 EUR pro Monat.
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