· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Gleiche Arbeit = gleiches Geld
| Das Bundeskabinett verabschiedete Mitte Januar 2017 das „Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen“. Es soll für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher Arbeit sorgen. |
Nach Angaben von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig liege die Lohndifferenz durchschnittlich bei 21 Prozent. Und bei sieben Prozent, wenn man herausrechne, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind. Der Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
- In Betrieben mit mehr als 200 ArbN sollen ArbN ein individuelles Auskunftsrecht erhalten. Dieses bezieht sich nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von sechs ArbN des anderen Geschlechts mit vergleichbarer Arbeit.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig