· Fachbeitrag · Gesetzliche Neuregelungen
Frohes neues Jahr 2024. Was gibt es Neues?
| Das Jahr 2024 bringt zahlreiche neue Gesetze und Änderungen für ArbG und ArbN. Neben einem kurzen Überblick gibt es auch einen Ausblick. |
1. Arbeitsunfälle
Mitteilungen über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können ab dem 1.1.24 elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übersandt werden. Die Meldungen an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1.1.28 nur noch digital möglich sein. So steht es in der Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.7.23 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 1.1.24 in Kraft tritt. In der Übergangsfrist bis zum 31.12.27 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.
2. Arbeitnehmer-Sparzulage
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz verdoppelt die Einkommensgrenzen bei der ArbN-Sparzulage auf 40.000 EUR für Ledige und 80.000 EUR für Verheiratete. Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres ArbG: Der Steuerfreibetrag steigt von 1.440 auf 2.000 EUR.
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