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  • · Fachbeitrag · In eigener Sache

    Neu: Fünf FAO-Stunden bequem mit „Arbeitsrecht aktiv“ absolvieren

    | Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen.Hiervon dürfen künftig fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrolle wird Ihnen „Arbeitsrecht aktiv“ ab dem nächsten Jahr bieten. |

     

    Arbeitsrecht aktiv stellt Ihnen künftig zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Prüfungsverfahrens kostenlos zur Verfügung. Die Fragen betreffen Beiträge aus den letzten sechs Ausgaben von „Arbeitsrecht aktiv“. Diese stellen wir Ihnen auch gesondert online zur Verfügung. Im Bestehensfall erhalten Sie ein schriftliches Zertifikat zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer.

     

    Ihr Vorteil | Sie können die fünf Stunden FAO-Fortbildung in Ihrer Kanzlei oder zu Hause absolvieren, ohne ein kostenpflichtiges Seminar besuchen zu müssen. So sparen Sie zudem Reisekosten und verlieren keine Arbeitszeit. Außerdem sind Sie an keinen festen Termin gebunden. Das Selbststudium richtet sich nach Ihrem Terminkalender - nicht umgekehrt.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 163 | ID 42947660