· Fachbeitrag · Inhalte
Die Auftragsverarbeitung oder dieZusammenarbeit mit externen Dienstleistern
| Fast jedes Unternehmen arbeitet mit externen Dienstleistern zusammen, wie Personalagenturen, Gehaltsabrechnungsbüros, Steuerberatern, Marketingagenturen, Recruitern und Call-Centern sowie IT-Admins. Der Zusammenarbeit mit diesen externen Dienstleistern kommt im datenschutzrechtlichen Sinne besondere Bedeutung zu. |
Eine Änderung gleich vorab: Die Auftragsdatenverarbeitung, wie man sie vom BDSG her kennt, wird zukünftig ohne den Zusatz „Daten“ auskommen müssen:
- Aus Auftragsdatenverarbeitung wird Auftragsverarbeitung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig