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  • · Fachbeitrag · Inhalte

    Die Auftragsverarbeitung oder dieZusammenarbeit mit externen Dienstleistern

    | Fast jedes Unternehmen arbeitet mit externen Dienstleistern zusammen, wie Personalagenturen, Gehaltsabrechnungsbüros, Steuerberatern, Marketingagenturen, Recruitern und Call-Centern sowie IT-Admins. Der Zusammenarbeit mit diesen externen Dienstleistern kommt im datenschutzrechtlichen Sinne besondere Bedeutung zu. |

     

    Eine Änderung gleich vorab: Die Auftragsdatenverarbeitung, wie man sie vom BDSG her kennt, wird zukünftig ohne den Zusatz „Daten“ auskommen müssen:

    • Aus Auftragsdatenverarbeitung wird Auftragsverarbeitung.