· Fachbeitrag · Koalitionsvertrag
Arbeitsrecht unter der Ampel-Regierung:Das kommt, das geht, das bleibt
| Die Ampel stellte jüngst ihre Vorstellungen für die 20. Legislaturperiode vor. Die Themenfelder „Arbeit“ und „Soziales“ werden auf 15 Seiten des Vertrags behandelt (ab S. 65 ff). AA Arbeitsrecht aktiv stellt die dort enthaltenen wichtigsten Themenbereiche kurz vor. Diese reichen vom Mindestlohn über Mini- und Midijobs bis zu Neuregelungen der digitalen Arbeitswelt, der Arbeitszeit und der Stärkung von Gewerkschaften und Betriebsräten. |
1. Der gesetzliche Mindestlohn
Laut Koalitionsvertrag ist eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im ersten Jahr in einer einmaligen Anpassung auf 12 EUR pro Stunde geplant. Die Mindestlohnkommission ist für weitere Erhöhungsschritte zuständig. Die Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, sollen abgebaut werden (siehe Seiten 69‒70).
2. Geringfügige Beschäftigte (Minijobs)
Nach dem Koalitionsvertrag soll es im Minijob-Bereich folgende Änderungen geben: Künftig soll sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Zudem sind folgende Punkte festgehalten worden:
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