· Nachricht · Krankschreibung
Holpriger Start der elektronischen AU-Bescheinigung
| Ab Januar 2021 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die gelbe Krankmeldung ersetzen. Aber immer noch verfügen nicht alle Arztpraxen über die entsprechende IT-Struktur, um eine eAU digital übermitteln zu können. Daher ist eine Übergangsregelung wahrscheinlich. Darüber sollten Sie Ihre Mandanten informieren. |
Immer wieder hatten wir in den vergangenen Jahren über Auseinandersetzungen vor den Sozialgerichten berichtet, in denen es um verspätete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ging. Ging die gelbe Mitteilung zu spät bei der Krankenkasse ein, wurde häufig das Krankengeld gekürzt.
Bis zum Stichtag 23.7.15 tappten viele Mandanten auch in die tückische e„Krankengeldfalle“ (SR 18, 168). Mit der Einführung der eAU zum 1.1.21 soll sich dieses Problem erledigen, da der behandelnde Arzt die Krankschreibung direkt digital an die Krankenkasse übermittelt. Der Versicherte muss daher nicht mehr selbst die Krankmeldung bei der Krankenkasse abgeben, seine Zustellpflicht entfällt. Die eAU wurde bereits im Rahmen des im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) beschlossen.
Aber nicht alle Ärzte werden zum 1.1.21 über die notwendige IT-Struktur verfügen. Wer hierzu zum Stichtag in der Lage ist, wird wie gesetzlich bestimmt die Krankmeldung digital verschicken. Für alle anderen wird es eine Übergangszeit möglicherweise bis Oktober 2021 geben, über die derzeit verhandelt wird.
PRAXISTIPP | Viele Anwälte betreuen ältere Mandanten, die chronisch oder langfristig erkrankt sind. Weisen Sie diese auf eine mögliche Übergangszeit hin. Mandanten sollten sich frühzeitig vergewissern, ob ihre behandelnden Ärzte zum Stichtag die eAU ausstellen können oder nicht. |
Weiterführender Hinweis
- Bundesgesundheitsministerium: Themenseite TSVG [www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html]