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Durchblick beim Mindestlohn behalten: Das gilt
| Am 1.7.21 wurde entsprechend der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 EUR angehoben. Doch wie geht es weiter? |
Die für die Festsetzung des Mindestlohns zuständige unabhängige Mindestlohnkommission beschloss am 30.6.20 einstimmig eine Anhebung des Mindestlohns für alle volljährigen ArbN in vier Stufen (je brutto je Zeitstunde):
- zum 1.1.21 = 9,50 EUR
- zum 1.7.21 = 9,60 EUR
- zum 1.1.22 = 9,82 EUR
- zum 1.7.22= 10,45 EUR
Ausgeschlossen vom Mindestlohn sind Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten, Auszubildende, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten. Zusätzlich gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen.
Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 127 | ID 47509946