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  • · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Gesetzesentwurf des Bundestags zum flächendeckenden Mindestlohn

    | Im März 2013 haben SPD und Grüne einen Gesetzesentwurf für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn beschlossen. Dieser wurde nach Beratung im Bundestag am 25.4.13 zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Er sieht die Bildung einer Kommission vor, die jährlich zum 31.8. einen einheitlichen Mindestlohn festlegen soll, dessen Startniveau nach dem Entwurf mindestens 8,50 EUR pro Stunde beträgt. |

     

    Der Entwurf des Bundesrats für ein Mindestlohngesetz (17/12857) wurde im Wesentlichen von der SPD und den Grünen mit der neuen Mehrheit im Bundesrat beschlossen. Der Gesetzesentwurf entspricht nahezu dem bereits 2012 von der SPD-Fraktion im Bundestag zur Abstimmung gestellten und damals abgelehnten Konzept.

     

    Danach soll eine Kommission aus je drei Wissenschaftlern, Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn festlegen. Zum 31.8. jeden Jahres soll dann eine Erhöhung beschlossen werden, wobei der Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Arbeitnehmerverbände das Vorschlagsrecht haben sollen. Dem von der Kommission dann eingebrachten Vorschlag muss der Arbeitsminister zustimmen. Lehnt er ab, legt die Regierung den Mindestlohn fest, den dann der Bundesrat billigen muss. Ziel des Entwurfs, der ein Startniveau von mindestens 8,50 EUR pro Stunde vorsieht, ist eine Steigerung der privaten Einkommen, die mit etwa 14,5 Milliarden Euro veranschlagt ist.

     

    Neben den rot-grün-regierten Ländern unterstützen auch das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern, die von einer großen Koalition regiert werden, den Gesetzesentwurf des Bundesrats. Zwei Anträge der Linksfraktion, die die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 10 EUR brutto pro Stunde vorsehen, sind auf Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses in der Debatte am 25.4.13 abgelehnt worden. Hierbei handelt es sich um die Anträge 17/9613 und 17/13182, die eine Umverteilung wirtschaftlicher Erträge von „ oben nach unten“ und das langfristige Verbot der Leiharbeit vorsahen.

     

    Da dem Gesetzesentwurf des Bundesrats neben der Unterstützung der SPD/Grüne regierten Länder auch die wohlwollende Haltung der großen Koalitionen sicher ist, wird das Ergebnis der Beratung in den Ausschüssen hinsichtlich dieses Entwurfs abzuwarten sein. Zum Thema Mindestlohn äußerte der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, er wolle nach einem Wahlsieg im Herbst umgehend eine gesetzliche Lohnuntergrenze einführen. Auch Bayerns Arbeitsministerin Harderthauer erklärte, ohne eine verbindliche und verlässliche Regelung zum Mindestlohn keinen Koalitionsvertrag mehr abschließen zu wollen. Zwar sei eine staatliche Steuerung von Löhnen abzulehnen, da sie die Wirtschaft abwürge, bei Fehlentwicklungen oder Lohndumping müsse hingegen der Staat einschreiten.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 91 | ID 39568800