· Fachbeitrag · Mindestlohn
Konkrete Regelungen des Mindestlohns in der Leiharbeitsbranche
| Für rd. 900.000 ArbN in der Leiharbeitsbranche hat ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung erstmalig einen Mindestlohn ab dem 1.1.12 von 7,01 EUR brutto pro Stunde im Osten und 7,89 EUR brutto im Westen der Bundesrepublik festgelegt. Damit folgte die Bundesregierung einem Vorschlag der Tarifvertragsparteien. Ab dem 1.11.12 sollen die Mindestlöhne auf 8,19 EUR in Westdeutschland und 7,50 EUR in Ostdeutschland steigen. |
Die Verordnung ist zunächst bis zum Oktober 2013 befristet. Hierdurch soll ein Schutz vor Billiglohnkonkurrenz aus dem Ausland geschaffen werden. Das Kabinett hat darüber hinaus die bestehenden Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker bestätigt bzw. erhöht. Bei der Innenreinigung steigt der Mindestlohn bis zum 1.1.13 auf 9,00 EUR brutto im Westen und 7,56 EUR brutto pro Stunde in Ostdeutschland. In der Glas- und Außenreinigung wird der Mindestlohn auf 9 EUR ab 2013 in Ostdeutschland erhöht. Bis 2013 steigt für Dachdecker der Mindestlohn auf 11,20 EUR brutto.
Vertreter der Verbände und der Oppositionsparteien reagierten im Wesentlichen positiv auf den Vorstoß der Bundesregierung, forderten zum Teil hingegen Verbesserungen. So wurde aus Reihen der SPD ein Mindestlohn in Höhe von „8,50 EUR als rote Linie“ gefordert. Die Linkspartei beharrt neben der Forderung der Gleichbezahlung auf einem „gesetzlichen Mindestlohn von zumindest 10 EUR“.