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  • · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Neue Initiative für flächendeckenden Mindestlohn

    | Fast sieben Mio. ArN, also fast ein Fünftel der gesamten Arbeitnehmerschaft, arbeiten im Niedriglohnsektor. Eine parteiübergreifende Initiative für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn soll dafür sorgen, dass ein Vollzeitarbeitsplatz künftig zu einem existenzsichernden Einkommen führt und der ArbN nicht auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen ist. |

     

    Die Länderkammer verwies die entsprechende Initiative, die bemerkenswerter Weise durch die schwarz-rote Thüringer Landesregierung angestoßen wurde, an die Ausschüsse. Nach dem Entwurf, dem einige CDU-Ministerpräsidenten entgegen der Position der Unionsspitze zustimmend gegenüberstehen, soll eine unabhängige Kommission, die aus je sieben ArbG- und ArbN-Vertretern zusammengesetzt werden soll, einmal im Jahr einen verbindlichen Mindestlohn für alle Regionen und Branchen festlegen. Der Entwurf gilt als tragfähiger Kompromiss zwischen einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und einer allgemeinen Lohnuntergrenze für Branchen ohne Tarifbindung. Er findet breite Unterstützung auch bis ins Lager der Linkspartei und seiten der IG Metall.

     

    Auf eine gesetzliche Regelung zur besseren Entlohnung von Leiharbeitnehmern will hingegen das Bundesarbeitsministerium zunächst verzichten. Die Branchen sollen möglichst zeitnah die Lohnangleichung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten selbst regeln.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37229750