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  • · Fachbeitrag · Minijobs

    Anhebung der 400-EUR-Grenze auf 450 EUR zum 1. Januar 2013

    | Für etwa 7,4 Millionen geringfügig beschäftigter ArbN soll nach dem Willen der Regierungskoalition die 400-EUR-Grenze des Verdienstes auf 450 EUR ab dem 1.1.13 angehoben werden. Zudem sollen die Beschäftigten in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden und können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies sieht ein Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP (17/10773) vor. |

     

    Der Bundeshaushalt würde durch diese Änderungen im Jahr 2013 voraussichtlich mit 16 Mio. EUR, 2014 mit 31 Mio. EUR und 2015 mit weiteren 70 Mio. EUR zusätzlich belastet. Für die ArbG entstünde ein einmaliger Aufwand von etwa 35 Mio. EUR und für die Neubeschäftigten eine zusätzliche Gesamtbelastung von 22 Mio. EUR, wie der Gesetzesentwurf angibt.

     

    Kritik an dem Entwurf kommt vor allem aus den Reihen der Opposition und des DGB, die davor warnen, dass Minijobs kein Sprungbrett für gute Arbeit seien, sondern eine „arbeitsmarktpolitische Sackgasse“, die in Altersarmut vor allem für Frauen führen könne. Die derzeitige Regelung für die sogenannten „Minijobs“ wurde 2004 durch die damalige rot-grüne Bundesregierung eingeführt. Nach dieser zahlt der ArbG eine pauschale Abgabe von 30 Prozent, der ArbN leistet keine Steuern oder Sozialabgaben und erwirbt auch keine entsprechenden Ansprüche.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37229650