· Fachbeitrag · Nachweisgesetz
Das neue Nachweisgesetz: Das müssen Sie wissen
| ArbG müssen seit dem 1.8.22 bei Neueinstellungen mehr Informationen geben als dies bisher notwendig war. In Umsetzung einer EU-Richtlinie änderte der deutsche Gesetzgeber das Nachweisgesetz (NachwG). Darin ist verankert, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der ArbG nachkommen muss. Auch ein Informationsblatt, das dem ArbN auf Anfrage ausgehändigt werden kann, bietet sich an. All das muss schriftlich erfolgen, denn bei jedem Verstoß drohen sonst bis 2.000 EUR Bußgeld. |
1. Was galt bisher?
Schon die alte Fassung des NachwG regelte in § 2 Abs. 1, dass der ArbG die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen und dem ArbN aushändigen musste. Dafür galt bislang eine Monatsfrist nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Diese betraf folgende Punkte nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 10 NachwG (a. F.):
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
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