28.01.2016 · Fachbeitrag · Öffentlicher Dienst
Anerkennung einer Berufskrankheit erst nach Listung möglich
| Bei Beamten kann eine Krankheit nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits in der Anlage zur BerufskrankheitenVO gelistet war. |
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