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  • · Fachbeitrag · AGG

    Beschränkung des Bewerberkreises auf Berufsanfänger als Benachteiligung wegen des Alters

    | Wird der Bewerberkreis in einer Stellenanzeige auf ArbN beschränkt, die ihre käufmännische Ausbildung vor kurzem abgeschlossen haben, kann dies im Einzelfall eine mittelbare Benachteiligung wegen des Alters indizieren. |

     

    Hierauf wies das LAG Düsseldorf hin (9.6.15, 16 Sa 1279/14, Abruf-Nr. 179741). Begründet wird dies damit, dass das In der Begründung heißt es, dass das Merkmal „Berufsanfänger“ im Sinne einer Höchstanforderung zu sehen sei. Dadurch würden typischerweise Bewerber mit einem höheren Lebensalter davon ausgeschlossen, sich auf die offene Stelle zu bewerben.

     

    Die Richter wiesen jedoch auch auf eine Ausnahme hin. So liege keine mittelbare Altersdiskriminierung vor, wenn die Stellenanforderung „Berufsanfänger“ durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist. Zudem müssten die Mittel angemessen und erforderlich sein, um dieses Ziel zu erreichen.

    Quelle: ID 43689961