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  • 29.10.2019 · Fachbeitrag · AGG

    „Ostdeutsche Herkunft“ ist nicht diskriminierend

    | Wird ein ArbN wegen seiner ostdeutschen Herkunft herabgewürdigt, benachteiligt ihn dies nicht im Sinne des § 1 AGG wegen seiner ethnischen Herkunft oder Weltanschauung. |