· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Entlastung für freiwillig Krankenversicherte
| Der Bundesrat hat Anfang Juli das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung gebilligt. Dieses soll freiwillig Versicherte entlasten, die bei ihrer Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Das Gesetz kann dem Bundespräsidenten nun zur Ausfertigung vorgelegt werden. |
Das Gesetz sieht vor, für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent herabzusetzen. Zudem ist ein neuer Notlagentarif in der PKV vorgesehen (Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung, Drucksache 493/13).
Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 127 | ID 42224170