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  • · Nachricht · Arbeitnehmerrechte

    Arbeits- und Gesundheitsschutz: Arbeitgeber haften bei Verstößen

    | Ständige Erreichbarkeit via Smartphone, unregelmäßige Pausen am Fließband, langes Sitzen auf ungeeigneten Bürostühlen oder ungenügende Sicherung beim Fensterputzen - so mancher Arbeitgeber nimmt es mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht so genau. Kommt er seiner gesetzlichen Verpflichtung jedoch nicht nach, handelt er fahrlässig und haftet dafür persönlich. |

     

    In vielen Unternehmen herrscht beim Thema Betriebssicherheit nach wie vor große Unsicherheit, weiß Stephan Köchling, Fachmann für Betriebssicherheit von TÜV Rheinland. „Darum kann es gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll sein, diese Betreuung komplett über den arbeitsmedizinischen Dienst zu regeln“, erklärt Köchling. Das Betriebssicherheitsmanagement bei TÜV Rheinland verknüpft verschiedene Bereiche wie Gesundheitsmanagement, Umweltschutz oder Qualitätsmanagement. So koordiniert der Betriebssicherheitsmanager unter anderem den Einsatz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes und ist Ansprechpartner des Unternehmers. Bei speziellen Fragestellungen holt er sich Unterstützung von TÜV Rheinland-Experten aus den entsprechenden Fachgebieten. Natürlich können Unternehmer auch einzelne Bausteine wie etwa die arbeitsmedizinische Betreuung oder die Arbeitsplatzanalyse in Zusammenarbeit mit TÜV Rheinland umsetzen.

     

    Unternehmen können ihr Engagement zertifizieren lassen. Das zeigt Mitarbeitern und der Öffentlichkeit, dass sie alles tun, um die vorgeschriebenen behördlichen Auflagen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Weitere Informationen zu einem nachhaltigen Betriebssicherheitsmanagement sind unter www.tuv.com/bsm zu finden.
    Quelle: ID 35638830