31.08.2016 · Fachbeitrag · Arbeitszeit
Auch für Teilzeitkräfte gilt: Wochenende ist Wochenende
| Eine mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit tätige ArbN darf nicht im gleichen Umfang zu Wochenenddiensten herangezogen werden wie vollzeitbeschäftigte Kollegen. Dies ist wegen des Verbots der Benachteiligung teilzeitbeschäftigter ArbN unzulässig. |
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