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  • · Fachbeitrag · Arbeitszeugnis

    Wenn ArbN und ArbG sich um die Formulierung des Zeugnisses streiten: Eine Gegenüberstellung

    | Bei den Vorstellungen, wie ein Arbeitszeugnis auszusehen hat, liegen zwischen dem ArbN und dem ArbG oft Welten ‒ gerade dann, wenn es um das Ende des Arbeitsverhältnisses Streit gibt. Anhand eines Falls, der vor dem LAG Nürnberg verhandelt wurde, soll verdeutlicht werden, wo die „Gräben“ bei der Formulierung liegen und wie das Gericht das Formulierungsproblem geschickt gelöst hat. |

     

    Gegenüberstellung / Erteiltes und gewünschtes Arbeitszeugnis

    Das schlug der ArbN vor

    Das schlug der ArbG vor

    Frau H… war insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

    Medizinische Arbeitsbereiche:

    Administrative Arbeitsbereiche:

    Darüber hinaus wirkte Frau H… bei der Ausbildung der MFA Auszubildenden mit und bildete sich selbst regelmäßig fort. Sie ist sicher im Umgang mit modernen Computeranlagen und Programmen (Macintosh, Word, Tomedo, MEDYS).

    Die meisten zum Arbeitsgebiet der Arzthelferin gehörenden Aufgaben wie Patientenverwaltung, Datenverarbeitung, Umgang mit modernen Computeranlagen und Programmen (Macintosh, Word), Labororganisation und alle hierzu gehörenden Aufgaben (Blutabnahme, Infusionen, Mikroskopieren, EKG, Lungenfunktion) sind ihr geläufig und bereiten ihr in der Regel keine Probleme.

    Frau H… verfügt über ein hervorragendes und fundiertes Fachwissen als Arzthelferin, welches sie immer sehr effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzte.

    Frau H… verfügt in ihrem Beruf als Arzthelferin über ein durchschnittliches Fachwissen, welches sie mehr oder weniger effektiv in der Praxis einsetzte.

    Ihre Fachkompetenz ist insgesamt zufriedenstellend. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie meist zu meiner Zufriedenheit.

    Sie arbeitete stets zuverlässig und äußerst gewissenhaft. Auch unter Belastung behielt sie stets die Übersicht, und erledigte ihre Aufgaben zeitgerecht und mit höchster Qualität.

    Frau H… beherrschte ihren Arbeitsbereich im Allgemeinen entsprechend den Anweisungen. Auch unter Belastung behält sie meist die Übersicht, und versuchte ihre Aufgaben zeitgerecht zu lösen. Gemäße Aufgaben führte sie ordnungsgemäß aus.

    Selbst für schwierige Problemstellungen fand und realisierte sie beste Lösungen, die immer zu hervorragenden Arbeitsergebnissen führten.

    Selbst für schwierige Problemstellungen findet und realisiert sie meist eine Lösung, und sie kommt immer zu akzeptablen Arbeitsergebnissen.

    Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zu meiner vollsten Zufriedenheit.

    Frau H… war eine außerordentlich engagierte, zuvorkommende und freundliche Mitarbeiterin.

    Frau H… ist eine außerordentlich engagierte Mitarbeiterin, auch mit Patienten kam Sie regelmäßig zurecht und bemühte sich immer sehr um deren Anerkennung.

     

    Frau H… wusste ihre Auffassung intensiv zu vertreten und sie war immer um Freundlichkeit bemüht. Sie trat jederzeit unbeschwert und offen auf.

    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Patienten war stets einwandfrei.

    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war meistens einwandfrei und gab mir zur Beanstandung selten Anlass.

    Ich bedauere das Ausscheiden von Frau H… sehr und bedanke mich für die stets gute Zusammenarbeit.

    Ich trenne mich von Frau H… im besten gegenseitigen Einvernehmen.

    Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund ordentlicher Arbeitgeberkündigung zum 30.6.20.…“

    Ich wünsche ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

     

     

    Musterformulierung / Nach LAG Nürnberg (27.7.21, 7 Sa 359/20, Abruf-Nr. 226360)

    Frau H…, geb. xx.xx.xxxx, war vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx in meiner Praxis als Arzthelferin tätig.

     

    Frau H… war insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

    Medizinische Arbeitsbereiche: Blutentnahmen, Infusionstherapie, Mikroskopieren, Anlegen und Durchführen eines EKG, Durchführen von Lungenfunktionsprüfungen

     

    Administrative Arbeitsbereiche: Patientenverwaltung

     

    Darüber hinaus wirkte Frau H… bei der Ausbildung der MFA Auszubildenden mit. Sie bildete sich selbst regelmäßig fort. Sie ist sicher im Umgang mit modernen Computeranlagen und Programmen (Macintosh, Word, Tomedo, MEDYS).

     

    Frau H… verfügt über ein gutes Fachwissen als Arzthelferin, welches sie effektiv in der Praxis einsetzte.

     

    Sie arbeitete zuverlässig und gewissenhaft.

     

    Unter Belastung behielt sie die Übersicht und erledigte ihre Aufgaben zeitgerecht.

    Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie zu meiner vollen Zufriedenheit.

    Frau H… war eine engagierte, zuvorkommende und freundliche Mitarbeiterin. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Patienten war korrekt.

     

    Dr. med. M…, He…, den xx.xx.xxxx Facharzt für Allgemeinmedizin