25.05.2018 · Nachricht · Beamtenrecht
Kopftuch I: Lehrerin darf kein Kopftuch an der Grundschule tragen
| Die Religionsfreiheit der Lehrerin muss hinter dem schützenswerten Interesse des Landes Berlin an einer religionsneutralen Ausgestaltung der Grundschulen zurückstehen. |
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