· Fachbeitrag · Beschäftigtendatenschutz
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch im Arbeitsrecht: Ein Überblick
| Im Zentrum des Beschäftigtendatenschutzes nach § 26 BDSG, Art. 88 DSGVO steht das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Danach können betroffene Personen umfassende Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erhalten. In der datenschutzrechtlichen Praxis im Arbeitsrecht sind drei Phasen zu unterscheiden: die Bewerbungsphase, die Beschäftigungsphase und die Phase nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Beitrag von RA Martin Figatowski, GTK Bonn, für den Informationsdienst PB Praxis Beschäftigtendatenschutz gibt einen Überblick und klärt, warum der Arbeitgeber schnell handeln muss. |
Den komplettenBeitrag können Sie kostenfrei hier in PB Praxis Beschäftigtendatenschutz lesen: zum Beitrag hier klicken
Sehen Sie hier die Zusammenfassung und Einschätzung von RA Martin Figatowski dazu:
Zum Video: https://youtu.be/RphVF6VY9fE