Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.11.2015 · Fachbeitrag · Betriebsübergang

    Unvollständige Information über Betriebsübergang

    | Die Widerspruchsfrist des ArbN von einem Monat wird bei einem Betriebsübergang erst durch vollständige Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB seitens des alten ArbG oder des Erwerbers in Gang gesetzt. Fehlen wesentliche Angaben zur Länge der künftigen Beschäftigungsmöglichkeit, ist die Unterrichtung unvollständig (LAG Düsseldorf 14.10.15, 1 Sa 733/15, Abruf-Nr. 145820 ). |