22.08.2016 · Fachbeitrag · Betriebsvereinbarung
Auch bei der Betriebsrente müssen alle gleich behandelt werden!
| Wann dürfen ArbN, denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, vollständig von einem auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem des ArbG ausgenommen werden? Nur dann, wenn die Betriebsparteien im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass diese ArbN im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig