· Nachricht · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Beschimpfungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe - Gewalt am Arbeitsplatz und die Folgen
| Gewalt bei der Arbeit ist vielerorts keine Seltenheit, so eine Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV. Dabei sind vor allem das Gesundheits- und Sozialwesen betroffen. Die Gewalt reicht von Beschimpfungen und Bedrohungen bis hin zu körperlichen Angriffen. Eine Langzeitfolge kann eine PTBS, also eine Posttraumatische Belastungsstörung, sein. Der Beitrag erläutert, was man darunter versteht und wie sich das bei Betroffenen äußert. |
Hannah Huxholl, Psychologin bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV erläutert: „Gewalt im Job können die meisten Betroffenen gut verarbeiten. Manchmal entwickelt sich aus so einer Erfahrung aber auch eine posttraumatische Belastungsstörung, kurz PTBS. Ganz besonders kritisch ist es, wenn das Gewalterreignis von einer Person bewusst herbeigeführt wurde. Also zum Beispiel ein Überfall, den eine Kassiererin erlebt oder eine Notärztin, die in der Rettungsstelle mit einem Messer attackiert wird. Oder auch eine Pflegekraft, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt ist.“
Eine PTBS kann Wochen oder auch Monate nach dem eigentlichen Ereignis auftreten, indem Betroffene immer wieder die traumatische Situation erleben ‒ beispielsweise durch Erinnerungen oder Albträume. Auslöser können zum Beispiel Geräusche oder Gerüche sein. Hannah Huxholl weiter: „Es entstehen auch Vermeidungssymptome. Das heißt, die Betroffenen weichen bestimmten Aktivitäten oder Situationen aus, versuchen das eben nicht zu erleben. Ganz häufig bleiben die Betroffenen in einem inneren Alarmzustand, können sehr schreckhaft und reizbar sein oder auch so etwas wie Schlafstörungen entwickeln. Insgesamt ist es ein sehr vielschichtiges Krankheitsbild.“
Damit es gar nicht erst zu einer PTBS kommt, müssen sich Betroffene sofort nach dem Ereignis in ihrem sozialen Netz sicher und aufgehoben fühlen. In einem Betrieb kann das zum Beispiel durch betriebliche psychologische Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer sehr gut sichergestellt werden. Und ein weiterer Faktor ist, dass das soziale Umfeld, also auch zum Beispiel im Betrieb die Kolleginnen und Kollegen, das Geschehene nicht herunterspielen, sondern eben die Betroffenheit der Person anerkennen und auch danach handeln.
Neben Kolleginnen, Kollegen und den Führungskräften, ist auch die gesetzliche Unfallversicherung für Betroffene da ‒ zum Beispiel durch das Psychotherapeutenverfahren. Das stellt sicher, dass nach einem solchen Gewalterreignis die Betroffenen schnell professionelle Unterstützung bekommen. Ganz wichtig ist natürlich, der Betrieb muss den Unfall melden. Das ist verpflichtend, wenn Beschäftigte mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Aber auch ohne diese drei Tage Arbeitsunfähigkeit kann eine Meldung mit dem Einverständnis der Betroffenen erfolgen.
Quelle | Information der DGUV