· Fachbeitrag · Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
| Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur Befristung. |
|
Kündigungsrecht - LAG-Rheinland-Pfalz 14.7.11, 10 Sa 133/11, Abruf-Nr. 114184 Verwendet der ArbN (aus welchen Gründen auch immer) ein vom ArbG gewährtes Arbeitgeberdarlehen nicht zu einer vereinbarten Schuldentilgung, ist dies keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ist die zweckwidrige Verwendung daher kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wichtig ist an der Entscheidung zudem der Hinweis auf die gleichwohl gegebene Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Änderungskündigung - LAG-Köln 16.8.11, 12 Sa 948/10, Abruf-Nr. 114185 Die Änderungen im Rahmen einer Änderungskündigung müssen geeignet und erforderlich sein, um den Inhalt des Arbeitsvertrags den geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen. Dazu macht das LAG Köln deutlich, dass diese Voraussetzungen für alle angebotenen Änderungen vorliegen müssen. Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist. Genügt eine der beabsichtigten Änderungen den Anforderungen nicht, hat dies nach Ansicht des LAG die Unwirksamkeit der gesamten Änderungskündigung zufolge. Befristung - LAG Düsseldorf 9.8.11, 17 Sa 504/11, Abruf-Nr. 114186 Das LAG Düsseldorf stellt klar, dass der Wirksamkeit der Befristung nicht entgegensteht, dass die Dauer der Befristung nicht mit der dem Ende des Abwesenheitszeitraums des Vertretenden übereinstimmt. Befristung - Arbeitsgericht München 8.10.10, 24 Ca 861/10, Abruf-Nr. 114187 Das Arbeitsgericht München weist darauf hin, dass bei einem gewählten Betriebsratsmitglied ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis nicht auf die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG gestützt werden kann. Teilzeitantrag - LAG Köln 29.8.11, 2 Sa 181/11, Abruf-Nr. 114188 Das LG Köln hat im Bereich des Teilzeitantrags eine wichtige Differenzierung vorgenommen. Danach ist ein Teilzeitantrag, der über die Verringerung des Umfangs der Arbeitszeit die Einschränkung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts hinsichtlich bestimmter Tätigkeitsinhalte und Arbeitsumstände beabsichtigt, nicht nach dem TzBfG zu beurteilen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit nur im Zusammenhang mit der Änderung der weiteren Arbeitsumstände gewünscht ist. Der Antrag kann nach billigem Ermessen abgelehnt werden. Wiedereinstellungsanspruch - LAG Düsseldorf 26.9.11, 14 Sa 886/11, Abruf-Nr. 114189 Der Wiedereinstellungsanspruch wegen veränderter Tatsachenlage nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis der tatsächlichen Umstände geltend zu machen. Auf diese wichtige Frist wies das LAG Düsseldorf hin. Gehalts- bzw. Abfindungszahlung - LAG-Köln 26.8.11, 4 Sa 427/11, Abruf-Nr. 114190 Das LAG Köln hatte über eine Überweisung einer Abfindungszahlung auf ein falsches Konto zu entscheiden. Dazu stellten die Richter fest: Teilt der Gläubiger dem Schuldner ein bestimmtes Girokonto mit, so hat die Überweisung auf ein anderes Konto in der Regel keine Tilgungswirkung. Teilt der Gläubiger dem Schuldner eine neue Bankverbindung mit, hat die Überweisung auf das frühere Konto keine Tilgungswirkung mehr. Der Gläubiger muss allerdings so auf die Änderung hinweisen, dass sie vom Schuldner nicht übersehen werden kann. |