· Fachbeitrag · Direktionsrecht
ArbG fordert: Ohne Impfung kein Gehalt
| Die Corona-Impfungen sind angelaufen. Nun teilte ein findiger Zahnarzt aus Bayern seinen Mitarbeitern mit: Ohne Impfung gibt es kein Gehalt. Geht das und wie sieht die Rechtslage aus? |
„Es werden alle Mitarbeiter und Zahnärzte geimpft. Wer die Impfung nicht möchte, wird ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt“, soll es in einem Schreiben an die Mitarbeiter des Zahnmediziners sinngemäß heißen.
1. Und wie ist die Rechtslage?
Auf der einen Seite steht die Fürsorgepflicht des ArbG. Das könnte auch bedeuten, dass der ArbG das Recht hat, die Impfung gegenüber seinen Mitarbeitern zwingend anzuordnen. Mangels arbeitsvertraglicher Vereinbarungen (diese werden in solchen Fällen gerade bei länger beschäftigten Mitarbeitern in der Regel fehlen) könnte sich die Rechtmäßigkeit der Weisung aus dem Direktionsrecht des ArbG nach § 106 GewO ergeben.
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