· Fachbeitrag · Einführung Befristung
Auf einen Blick, Herr Kollege: Die Top-Ten zur Befristung
| Immer mehr Beschäftigungsverhältnisse werden befristet abgeschlossen. Hier ist zunächst zwischen Befristungen mit Sachgrund und sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen zu unterscheiden, deren spezifische Wirksamkeitsvoraussetzungen in dieser Sonderausgabe im Einzelnen beleuchtet werden. Auch die zum Ende des Arbeitslebens bedeutende Befristung auf das 65. Lebensjahr bzw. (nach Auslegung des BAG) auf den Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme der Regelaltersrente spielt in der Praxis und dieser Ausgabe eine wichtige Rolle. Einführend die zehn häufigsten Fragen in Zusammenhang mit der Befristung von Arbeitsverträgen. |
1. Welche Befristungen gibt es?
Befristete Arbeitsverträge können zeit- (Angabe einer konkreten Dauer) oder zweckbezogen (für ein Projekt, als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) vereinbart werden. Eine Zeitbefristung ist aber unwirksam, wenn bereits zuvor bei demselben ArbG ein Arbeitsverhältnis bestand.
2. Was ist bei der zweckbezogenen Befristung zu beachten?
Es muss eine 2-Wochen-Auslauffrist nach Zweckerreichung zugunsten des ArbN zwingend gewährt werden. Die Frist beginnt, sobald der ArbG den ArbN schriftlich auf die Zweckerreichung hingewiesen hat.
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