14.01.2019 · Nachricht · Elternzeit
Drittes Elternzeitjahr auch ohne Genehmigung des ArbG
| Die Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit während der ersten beiden Lebensjahre ist nicht von der Zustimmung des ArbG abhängig. |
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