Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Versicherung auf dem Arbeitsweg: Private Abstecher sind nicht abgedeckt

    | Wer auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte einen Unfall erleidet, steht in Deutschland unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der „richtige“ Weg ist dabei nicht zwingend der kürzeste, es kann auch der verkehrsgünstigere sein. Aber wer auf dem Dienstweg zur Arbeit noch beim Bäcker die Brezeln für die Frühstückspause kaufen oder auf dem Heimweg das Auto auftanken möchte, weicht damit unter Umständen von den mitversicherten Pfaden ab. |

     

    Auch wer einen Stau umfährt, gefährdet nicht seinen Versicherungsschutz. „Wird der Weg aber für private Zwecke genutzt oder sogar verlassen, unterbricht das den Versicherungsschutz. Und zwar so lange, bis die Fortbewegung zum ursprünglichen Ziel wieder aufgenommen wird“, erklärt dazu Werner Lüth, Fachmann für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Die Unterbrechung beginnt dabei bereits mit dem Absteigen vom Fahrrad, dem Setzen des Blinkers oder Verlassen des Pkws. Eine der wenigen erlaubten Ausnahmen bildet zum Beispiel das Abholen von Mitgliedern einer Fahrgemeinschaft. Mitglieder von Fahrgemeinschaften sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt aus starten

     

    „Wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne, beginnt mein Arbeitsweg nicht beim Durchschreiten der Wohnungstür, sondern erst an der Haustür, die auf den Bürgersteig führt. Wenn ich mich also im Treppenhaus verletze, ist dies kein Arbeitswegeunfall“, so Werner Lüth. Der Arbeitsweg endet beim Betreten des Bürogebäudes bzw. beim Passieren des Werkstores. Ob Auto, Fahrrad oder Rollschuhe, die Art des Fortbewegungsmittels spielt keine Rolle, der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, selbst wenn es ein höheres Unfallrisiko birgt.

    Quelle: ID 37381870