Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gesundheit

    Wann der Betriebsarzt helfen kann - Rundum gesund bei der Arbeit

    | Grippeschutzimpfung - ja oder nein? Wie geht man mit dem Arbeitsstress am besten um? Wie kann ein Unternehmer einem Beschäftigten bei Suchtproblemen helfen? All diese Fragen fallen wie die arbeitsmedizinische Vorsorge in das umfangreiche Aufgabengebiet eines Betriebsarztes.

     

    Ob fest angestellt oder regelmäßig für einige Stunden als externer Ansprechpartner - jedes Unternehmen muss für eine ausreichende Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt sorgen. Die wichtigste Aufgabe des Betriebsarztes ist dabei die Verhütung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Er unterstützt damit den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten.

     

    Das Gesundheitsbewusstsein der Beschäftigten sprechen Betriebsärzte mit betrieblichen Gesundheitsaktionen an. „Nicht selten initiieren die Betriebsärzte Vorsorgeprogramme und Gesundheitstage“, schildert Dr. Jens Petersen von der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. „Zum Beispiel können Betriebsärzte Impfaktionen für die Mitarbeiter anbieten oder Beratungstage zu gesunder Ernährung veranstalten.“

     

    Der Betriebsarzt bietet außerdem Leistungen zur aktiven Gesundheitsförderung an. Er ist Ansprechperson für die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes und die Entwicklung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Darüber hinaus kann er als Vermittler zwischen Beschäftigten und dem Arbeitgeber bei Konflikten und Suchterkrankungen dienen. Genau wie jeder andere Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt dabei der ärztlichen Schweigepflicht. Was Beschäftigte mit dem Arzt besprechen, bleibt geheim.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Weitere Informationen finden Interessierte unter www.vbg.de/downloads (Suchwort: Betriebsarzt. Genaue Informationen zu den Einsatzzeiten sind unter dem Stichwort Vorschrift 2 zu finden).
    Quelle: ID 38272410