23.10.2015 · Fachbeitrag · Kündigungsschutz/AGG
Diskriminierungsschutz für schwangere Frauen: Teil 2
| Die Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 1 AGG) darstellen und den ArbG zur Zahlung einer Geldentschädigung verpflichten. |
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