24.02.2023 · Fachbeitrag · Lohnfortzahlung
Kontaktpersonenquarantäne: Nichts für den ArbG
| Befand sich ein ArbN wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne, kann der ArbG in der Regel keine staatliche Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge beanspruchen. |
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