Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Lohnpfändung

    Lohnpfändung des ArbN: Der Arbeitgeber als Drittschuldner, Teil 2

    von Diplom Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Der zweite Teil des Beitrags enthält neben der Checkliste für den ArbG bei Eingang einer Lohnpfändung die notwendigen Informationen über Umfang und Inhalt von ArbG abzugebenden Drittschuldnererklärungen. |

    1. Checkliste Zustellung einer Vorpfändung

    Wird dem ArbG eine Vorpfändung zugestellt, sind die folgenden Punkte zu prüfen.

     

    Checkliste / Prüfung des ArbG bei Zustellung einer Vorpfändung

    1. Schritt

    Wirksamkeitsprüfung: Zustellung durch Gerichtsvollzieher erfolgt?

    Hinweis: Unwirksamkeit bei formloser Mitteilung durch Gläubiger, Boten, Post, Telefax, öffentliche Zustellung; ggf. Erinnerung beim Vollstreckungsgericht gem. § 766 ZPO einlegen.

    2. Schritt

    Monats-Fristberechnung durchführen: Tag der Zustellung + 1 Monat = Fristende (§ 845 Abs. 2 S. 2 ZPO).

    Hinweis: PfÜB muss innerhalb Monatsfrist zugestellt sein, sonst ist Vorpfändung unwirksam.

    3. Schritt

    „Einfrierenu“ des pfändbaren Einkommens bis zum Ablauf der Monatsfrist.

    Hinweis: Erfolgt keine Zustellung des PfÜB, ist zurückgelegter Betrag an ArbN (Schuldner) auszuzahlen, andernfalls erhält Gläubiger Zahlung.

    4. Schritt

    Liegen mehrere Vorpfändungen desselben Gläubigers vor? Weitere Vorpfändung erfasst auch eingefrorenen Betrag aufgrund der ersten Vorpfändung, wenn gerichtlicher PfÜB binnen Monatsfrist zugestellt wird.

    5. Schritt

    Gläubigerkonkurrenz? Bei wirksamer Vorpfändung und Zustellung des PfÜB binnen eines Monats geht Vorpfändungs-Gläubiger nachrangigem Pfändungsgläubiger vor.