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  • · Nachricht · Mindestlohn

    Kommission orientiert sich bei Anpassung des Mindestlohns an Tarifindex

    | Der monatliche Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Zeitraum Dezember 2014 bis zum Februar 2016 um 2,6 Prozent gestiegen. Wie die Mindestlohnkommission festgelegt hat, wird sie sich bei der erstmaligen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.17 an diesem Indikator orientieren. Bei dem bis spätestens zum 30.6.16 bekanntzugebenden Beschluss verwendet die Kommission die Veränderungsrate dieser Indexzeitreihe vom Dezember 2014 bis zum Zeitpunkt des Beschlusses. |

     

    Als der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.15 in Deutschland eingeführt wurde, hat die Bundesregierung eine ständige Mindestlohnkommission berufen. Zu dren Aufgaben zählt unter anderem alle zwei Jahre der Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns. Das Gesetz sieht vor, dass sich die Kommission dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert. Die Kommission hat entschieden, dass sie für die Anpassungen des Mindestlohns ab dem Jahr 2018 in der Regel die Tarifentwicklung der beiden vorhergehenden Kalenderjahre verwenden wird.

     

    Quelle | Statistisches Bundesamt

    Quelle: ID 43927956