24.05.2016 · Fachbeitrag · Nichtraucherschutz
ArbN hat nicht immer Anspruch auf einen Nichtraucherplatz!
| Bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der ArbG nach § 5 Abs. 2 ArbStättV nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. |
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