· Fachbeitrag · Praxistest
Prüfen Sie Ihr Wissen! Zeugniserteilung und -berichtigung: Das müssen Sie wissen!
von DirArbG Dr. Guido Mareck, Siegen
| In diesem Praxistest geht es um die Zeugniserteilung und -berichtigung. Hier sind in letzter Zeit einige Entscheidungen ergangen, die in der gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung über die Zeugnisformulierung von Nutzen sein können. |
Dabei ergibt sich der Anspruch auf Zeugniserteilung nunmehr für alle Arbeitnehmergruppen aus § 109 Abs. 1 GewO. Dabei kann der ArbN wählen, ob er ein einfaches Arbeitszeugnis, dass nur die Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit enthält oder darüber hinaus ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt, verlangen will.
Die Auflösungen zu den folgenden Fragen mit erläuternden Hinweisen finden Sie auf Seite 206. Wenn Sie oder Ihre Kollegen den Test noch einmal wiederholen wollen: In Ihrem Online-Service „myIWW“ unter www.iww.de (dort unter „Arbeitsrecht aktiv“) können Sie den Test jederzeit online ausfüllen und erhalten automatisch die Antwort angezeigt. Um das Online-Archiv nutzen zu können, müssen Sie sich lediglich registrieren, falls Sie dies nicht ohnehin schon getan haben.
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