21.04.2023 · Nachricht · Schadenersatz/Schmerzensgeld/Arbeitsunfall
Schadenersatz, wenn Kollege im Feuerwehrwagen hupt?
| Der Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII entfällt nicht schon, wenn ein bestimmtes und für den Gesundheitsschaden ursächliches Handeln – hier die Betätigung des Signalhorns eines Feuerwehrfahrzeugs – gewollt war. Er entfällt nur, wenn auch der Gesundheitsschaden – hier Tinnitus – für den Fall seines Eintritts gewollt war, also mindestens gebilligt, jedenfalls aber in Kauf genommen wurde. |
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