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  • 25.06.2015 · Fachbeitrag · SGB II

    Keine Kinder- und Seniorenbetreuung ohne Qualifikation

    | Einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II darf keine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, die ihn zur selbstständigen Kinder- und Seniorenbetreuung verpflichtet, wenn er keine berufliche Vorbildung oder sonstigen ausreichenden Vorkenntnisse für diese Tätigkeiten hat. |