25.06.2015 · Fachbeitrag · SGB II
Keine Kinder- und Seniorenbetreuung ohne Qualifikation
| Einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II darf keine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, die ihn zur selbstständigen Kinder- und Seniorenbetreuung verpflichtet, wenn er keine berufliche Vorbildung oder sonstigen ausreichenden Vorkenntnisse für diese Tätigkeiten hat. |
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