22.01.2013 · Fachbeitrag · Sozialplan/Europarecht
EuGH: Berechnung von Sozialplanleistungen nach frühestmöglichem Rentenbeginn ist zulässig
| Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.00 soll einen allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf festlegen. Hierbei soll auch die Benachteiligung wegen des Alters vermieden werden. Das Arbeitsgericht München hat am 17.2.11 dem EuGH folgende Frage vorgelegt: Ist ein Sozialplan im Rahmen einer Massenentlassung, der vorsieht, dass der Abfindungsbetrag für ArbN bei betriebsbedingter Kündigung auf der Grundlage des frühestmöglichen Rentenbeginns berechnet werden kann, mit dem Europarecht vereinbar? |
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