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  • 26.05.2015 · Fachbeitrag · Tarifvertragliche Eingruppierung

    Welche Entgeltgruppe gilt für die Mitarbeiter eines Ordnungs- und Servicedienstes?

    | Den Regelanforderungen im Ordnungs- und Servicedienst wird grundsätzlich durch das Merkmal der „gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse“ im Sinne der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA ausreichend Rechnung getragen. Die Möglichkeit des Bewährungsaufstiegs ist im TVöD im Gegensatz zum BAT nicht mehr vorgesehen (Arbeitsgericht Düsseldorf, 16.3.2015, 15 Ca 8/15 und 15 Ca 9/15, Abruf-Nr. 144519 ). |