· Fachbeitrag · Transparenzgebot
EU-Parlament verlangt Offenlegung der Gehaltsstruktur
| Das europäische Parlament will Sammelklagen gegen geringere Bezahlung von Frauen gegenüber Männern bei gleichwertiger Tätigkeit ermöglichen. Hierzu will das EU-Parlament Unternehmen mit mehr als 30 ArbN zur anonymisierten Offenlegung der Gehaltsstruktur im Unternehmen zwingen. Darüber hinaus sollen Sammelklagen den Gewerkschaften bzw. ähnlichen Organisationen ermöglichen, gegen die Frauendiskriminierung vorzugehen. |
So soll der Druck auf Unternehmen erhöht werden, Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit auch gleich zu bezahlen. Dies soll auch durch höhere Strafen erreicht werden. In Ländern, in denen ähnliche Transparenzanforderungen schon Realität sind, hat dies zur Angleichung der Gehälter geführt. Im Durchschnitt verdienen Frauen nach wie vor weniger als Männer, wobei sich die Differenz nach Angaben der EU-Kommission innerhalb der gesamten EU auf 16,4 Prozent und in Deutschland auf 23 Prozent beläuft. Hierbei handelt es sich um einen Vergleich der Gehälter insgesamt.