· Fachbeitrag · Urlaub
Was gilt für Urlaub und Urlaubsanspruch bei „Minijobbern“?
von RA Jörg Steinheimer, FA ArbR und RAin Saskia Krusche, LIEB Rechtsanwälte, Nürnberg
| Bisher wurde Minijobbern oftmals kein Urlaub vergütet. Die neuen Aufzeichnungspflichten durch das MiLoG machen diese Praxis zunichte. AA beantwortet in diesem Zusammenhang, ob der Minijobber auf seinen Urlaubsanspruch freiwillig verzichten kann. |
Frage: Können und dürfen ArbN im Rahmen der Vertragsfreiheit mittels Erklärung auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch freiwillig verzichten?
Antwort: Nein, das ist nicht möglich. Für den ArbG bedeutet das: Bei einer geringfügigen Beschäftigung handelt es sich arbeitsrechtlich gesehen um ein Teilzeitarbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 2 TzBfG), das lediglich steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten aufweist. Deshalb haben auch Minijobber einen Urlaubsanspruch.
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